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Forum "Politik/Wirtschaft" - Private/Öffentliche Haushalte
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Private/Öffentliche Haushalte: und Unternehmen, Beispiel
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 18:50 Mo 28.03.2011
Autor: Seewasser

Hallo ihr,

ich habe gelernt, dass die Betriebsdefinition sich gliedert in:
1) private Haushalte
2) öffentliche Haushalte
3) private Unternehmung
4) öffentliche Unternehmung

Ich suche jetzt dafür jeweils ein Beispiel, um mir den Unterschied zu verdeutlichen.
Ist folgendes richtig?

1) private Haushalte: Familie
2) öffentliche Haushalte: Rundfunkanstalt
3) private Unternehmung: Siemens AG
4) öffentliche Unternehmung: Krankenhaus in Besitz der Stadt

LG Seewasser

Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.

        
Bezug
Private/Öffentliche Haushalte: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 19:35 Mo 28.03.2011
Autor: Josef

Hallo Seewasser,


>  
> ich habe gelernt, dass die Betriebsdefinition sich gliedert
> in:
>  1) private Haushalte
>  2) öffentliche Haushalte
>  3) private Unternehmung
>  4) öffentliche Unternehmung
>  
> Ich suche jetzt dafür jeweils ein Beispiel, um mir den
> Unterschied zu verdeutlichen.
>  Ist folgendes richtig?
>  
> 1) private Haushalte: Familie

[ok]

"Zum privaten Haushalt gehören:
- der Familienhaushalt
- der Anstaltshaushalt (z.B. Schulen, Bibliotheken)" [1]


>  2) öffentliche Haushalte: Rundfunkanstalt

"Die Organisation eines Rundfunksystems kann im Allgemeinen nach vier verschiedenen Prinzipien erfolgen: rein privatwirtschaftlich (USA), öffentlich-rechtlich (lange Zeit in Österreich), staatlich (in skandinavischen Ländern staatsnah) oder in einer in den meisten Ländern in den 1980er-Jahren entstandenen Mischform aus öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk (Schweiz, Italien, Frankreich, Deutschland)."[2]



"Zum öffentlichen Haushalt zählen:
- der Bundeshaushalt
- der Landeshaushalt
- der Kreishaushalt und
- der Gemeindehaushalt" [1]


>  3) private Unternehmung: Siemens AG

"Die Kapitalgesellschaft ist eine Unterart der juristischen Personen, und zwar des Handelsrechts."[4]


"Als Grundtyp für privatwirtschaftliche Unternehmen werden die Einzelunternehmen, die Personengesellschaften und die Genossenschaften unterschieden."[3]




>  4) öffentliche Unternehmung: Krankenhaus in Besitz der
> Stadt
>  


"Öffentliche Unternehmen gehören dem Bund, den Ländern oder den Kommunen." [1]



Quellen:
[1] Schülerlexikon - Wirtschat
[2] Der Brockhaus, (c) wissenmedia GmbH, 2010
[3] Schülerduden - Wirtschaft
[4] Handels- und Gesellschaftsrecht; efv, Achim



Viele Grüße
Josef

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